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| F: Wie hoch ist der jährliche Beitrag und wann ist dieser fällig?
A: Die Beitragszahlung beginnt mit dem Monat, in dem der Eintritt erfolgt. Ein Austritt kann lt. Satzung nur zum Jahresende durch schriftliche Abmeldung erfolgen (§5, Abs. 1b). Der Beitrag ist eine Bringschuld und ist am 31.1. eines jeden Jahres fällig. Unterjährige Zahlung ist nur bei Erteilung einer Einzugermächtigung möglich. Bei Selbstzahlung ist darauf zu achten, daß der Beitrag ohne vorherige Mahnung oder Aufforderung des Vereins zu zahlen ist. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt und ist aus nachstehender Tabelle ersichtlich. Gültig ab 1.1.2011: Einmalige Aufnahmegebühr: € 10,- Beitragssätze: Kontoverbindungen Lastschrift-Einzugstermine F: Woher bekomme ich einen Aufnahmeantrag? A: Sie können sich den Antrag hier herunterladen (pdf-Datei) und ausdrucken oder direkt in der Geschäftsstelle holen. |
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Neukirchener Turnverein 1886 e.V.
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